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Forfaitierung

Forfaitierung (nach franz. „à forfait“: ohne Rückgriffklausel) bezeichnet den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (= echte Forfaitierung – bei der unechten Forfaitierung ist ein Rückgriff dagegen nicht ausgeschlossen). Allerdings haftet der Verkäufer sehr wohl für den Rechtsbestand der Forderung.

Der Verkäufer der Forderung wird „Forfaitist", der Käufer „Forfaiteur" genannt.

Die Forfaitierung gewinnt bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften immer mehr an Bedeutung. Besonders für mittelständische Unternehmen wird Factoring und Forfaitierung als Finanzierungsmöglichkeit immer attraktiver. Denn die Fremdfinanzierung über Bankenkredite erschwert sich infolge des verschärften internationalen Wettbewerbes und durch Basel II zunehmend. Eine Asset-Finanzierung der kompletten Aktivseite der Bilanz kann hier die Lösung sein.

Factoring

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Gut zu wissen

Factoring ist ein Kauf-, kein Kreditgeschäft. Es bezeichnet den laufenden Ankauf von kurzfristigen, zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen sowie deren Verwaltung wie Debitorenbuchführung, Mahn- und Inkassowesen.