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Vertragsgestaltung
Hinsichtlich der Vertragsgestaltung ist nach den Grundtypen Vollamortisation, Teilamortisation und kündbare Verträge zu unterscheiden.
Vollamortisation:
- Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit werden sowohl der Anschaffungspreis als auch die Finanzierungskosten vollständig bezahlt
- Das Leasingobjekt verfügt noch über einen Restbuchwert
- Es erfolgt kein automatischer Eigentumsübergang
Teilamortisation:
- Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit werden Anschaffungspreis sowie Finanzierungskosten nur zu einem Teil bezahlt
- Das Leasingobjekt verfügt noch über einen kalkulierten Restwert
Zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit eines Teilamortisationsvertrages können unterschiedliche Vereinbarungen getroffen werden. Üblich sind:
- Verlängerungsoption
- Kaufoption
- Andienungsrecht des Leasinggebers
- Teilhabe am Verwertungserlös (i. d. R. max. 75 %), was auch zu einem Differenzausgleich führen kann
Kündbarer Leasingvertrag:
- Leasinggeber muss seine Einwilligung zur gewünschten Vertragsveränderung geben
- Kündigung erst nach Ablauf von 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (andernfalls Klassifizierung als Mietkaufvertrag nach dt. Steuerrecht)
Gut zu wissen
Der zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbarte Leasingvertrag ist aufgrund seiner Ausgestaltung als atypischer Mietvertrag zu verstehen, da Sach- und Preisgefahr beim Leasingnehmer liegen.