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Vertragsgestaltung

Hinsichtlich der Vertragsgestaltung ist nach den Grundtypen Vollamortisation, Teilamortisation und kündbare Verträge zu unterscheiden.  

 

Vollamortisation:

  • Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit werden sowohl der Anschaffungspreis als auch die Finanzierungskosten vollständig bezahlt
  • Das Leasingobjekt verfügt noch über einen Restbuchwert
  • Es erfolgt kein automatischer Eigentumsübergang  

 

Teilamortisation:

  • Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit werden Anschaffungspreis sowie Finanzierungskosten nur zu einem Teil bezahlt
  • Das Leasingobjekt verfügt noch über einen kalkulierten Restwert  

Zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit eines Teilamortisationsvertrages können unterschiedliche Vereinbarungen getroffen werden. Üblich sind:

  • Verlängerungsoption
  • Kaufoption
  • Andienungsrecht des Leasinggebers
  • Teilhabe am Verwertungserlös (i. d. R. max. 75 %), was auch zu einem Differenzausgleich führen kann  

 

Kündbarer Leasingvertrag:

  • Leasinggeber muss seine Einwilligung zur gewünschten Vertragsveränderung geben
  • Kündigung erst nach Ablauf von 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (andernfalls Klassifizierung als Mietkaufvertrag nach dt. Steuerrecht)

Leasing

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Gut zu wissen

 Der zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbarte Leasingvertrag ist aufgrund seiner Ausgestaltung als atypischer Mietvertrag zu verstehen, da Sach- und Preisgefahr beim Leasingnehmer liegen.