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Stellung

EuGH-Urteil erhöht Risiko in der Kreditversicherung

06.03.2024

Der BARDO e.V. berichtet über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das voraussichtlich Gesetzesänderungen in den Mitgliedsländern zur Folge haben wird.

Gemäß Urteil C482/21 des Europäischen Gerichtshofs dürfe ein Kreditversicherungsnehmer nach einem Forderungsausfall und Erhalt der Entschädigungsleistung aus der Warenkreditversicherungspolice die vorab abgeführte Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Höhe dieser Leistung nicht mehr beim Finanzamt zurückfordern. 

Dies könnte dazu führen, dass Warenkreditversicherungspolicen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. In Österreich sei das Urteil bereits zum 01.01.2024 in Landesrecht umgesetzt.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.