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Selbstprüfungsgrenze in der Kreditversicherung: der Effekt der Inflation

23.10.2023

Wachsen Sie aus der Selbstprüfung heraus? Verhandeln Sie Ihre Versicherungsgrenzen neu! Durch die hohen Preissteigerungen in fast allen Branchen gibt es bei sehr vielen Unternehmen höhere Umsätze, ohne dass damit ein entsprechendes Mengenwachstum verbunden ist. Wenn sich die Zahlungsziele nicht gleichzeitig verringern, führt das automatisch zu höheren Außenständen pro Kunde und insgesamt.

Viele Kreditversicherungsverträge beinhalten die Möglichkeit, Kunden mit Außenständen bis zu einer festgeschriebenen Summe zu vereinfachten Bedingungen zu versichern. Bis zu dieser Selbstprüfungsgrenze gelten dann Kriterien wie eine positive Zahlungserfahrung oder eine Büroauskunft, um eine sog. unbenannte Versicherung zu erwirken (auch „Pauschalversicherung“ genannt).

Der Inflationseffekt führt dann dazu, dass immer mehr Kunden aus dieser Selbstprüfung herauswachsen und in die Andienungspflicht beim Versicherer fallen.

Dies ist dann nicht nur mit den eher strengeren Prüfkriterien des Versicherers verbunden (Gefahr einer Ablehnung), sondern auch mit insgesamt mehr Prüfgebühren bei gleicher Abnehmerzahl. Ein Effekt, der vergleichbar ist mit der „kalten Progression“ im Steuerrecht.

Die Selbstprüfungsgrenzen (je nach Produkt auch als Antragsgrenzen oder Andienungsgrenzen bezeichnet) sind variabel und innerhalb gewisser Bereiche verhandelbar. Eine vormals angemessene Grenze kann also bei einer inflationsbedingten Strukturverschiebung angepasst werden, um die ursprünglichen Relationen wiederherzustellen.

Falls Sie von dem beschriebenen Effekt ebenfalls betroffen sein sollten, sprechen Sie uns gern an. Wir nehmen das Thema dann auf die Agenda für die Verhandlungen im Rahmen der nächsten Prolongation.