Bürgschaften/Kautionen

Neue Wege zu einer Bürgschaft

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten einzustehen. In der Regel handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die sich durch die Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihres Schuldners absichert. Damit aber hat eine Bürgschaft direkte Auswirkungen auf die Kreditlinie eines Unternehmens.

HANSEKONTOR entwickelt für Sie alternative Lösungen, wie Sie in Kooperation, aber ohne Inanspruchnahme Ihrer Hausbank zu einer geeigneten Bürgschaft kommen – und damit neue Spielräume für Ihren Kontokorrentbereich gewinnen.
 

 

Vertrauensschaden kann teuer werden

Nahezu jedes Unternehmen versucht heute, sich vor kriminellen Angriffen von außen zu schützen. Dabei wird oft übersehen, dass die Täter schon in der Firma sind: an der Kasse, in der Buchhaltung, im Lager, oft sogar in Vertrauenspositionen. Gerade für mittlere und kleine Unternehmen, aber auch für Vorstände und Geschäftsführer kann sich ein Schaden fatal auf Liquidität, Rentabilität und Vermögensverhältnisse auswirken.

Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen fast aller Branchen und Betriebsgrößen diskreten Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter durch vorsätzliche und nach dem Gesetz schadenersatzpflichtige Handlungen verursachen. HANSEKONTOR berät Sie eingehend zum Thema Risikomanagement und beschafft Ihnen innerhalb von nur drei Arbeitstagen den individuell benötigten Versicherungsschutz.

Bürgschaften/Kautionen

Wichtig zu wissen

Im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden, ist die Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten.