
Neue Wege zu einer Bürgschaft
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für
die Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten einzustehen. In der Regel handelt es sich bei dem
Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die sich durch die Bürgschaft
im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihres Schuldners absichert. Damit aber hat eine Bürgschaft
direkte Auswirkungen auf die Kreditlinie eines Unternehmens.
HANSEKONTOR entwickelt für Sie alternative Lösungen, wie Sie in Kooperation, aber ohne
Inanspruchnahme Ihrer Hausbank zu einer geeigneten Bürgschaft kommen – und damit neue Spielräume
für Ihren Kontokorrentbereich gewinnen.
Vertrauensschaden kann teuer werden
Nahezu jedes Unternehmen versucht heute, sich vor kriminellen Angriffen von außen zu
schützen. Dabei wird oft übersehen, dass die Täter schon in der Firma sind: an der Kasse, in der
Buchhaltung, im Lager, oft sogar in Vertrauenspositionen. Gerade für mittlere und kleine
Unternehmen, aber auch für Vorstände und Geschäftsführer kann sich ein Schaden fatal auf
Liquidität, Rentabilität und Vermögensverhältnisse auswirken.
Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen fast aller Branchen und Betriebsgrößen diskreten Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter durch vorsätzliche und nach dem Gesetz schadenersatzpflichtige Handlungen verursachen. HANSEKONTOR berät Sie eingehend zum Thema Risikomanagement und beschafft Ihnen innerhalb von nur drei Arbeitstagen den individuell benötigten Versicherungsschutz.
Im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden, ist die Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten.