
Neue Wege zu einer Bürgschaft
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für
die Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten einzustehen. In der Regel handelt es sich bei dem
Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die sich durch die Bürgschaft
im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihres Schuldners absichert. Damit aber hat eine Bürgschaft
direkte Auswirkungen auf die Kreditlinie eines Unternehmens.
HANSEKONTOR entwickelt für Sie alternative Lösungen, wie Sie in Kooperation, aber ohne
Inanspruchnahme Ihrer Hausbank zu einer geeigneten Bürgschaft kommen – und damit neue Spielräume
für Ihren Kontokorrentbereich gewinnen.
Im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden, ist die Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten.