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Spezial-Bürgschaften

  • Bauhandwerkersicherungen nach §650f BGB
  • Bietungsbürgschaften
  • Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Bürgschaften zur Absicherung von Arbeitnehmerüberlassung
  • IATA Bürgschaften
  • Mineralölbürgschaften
  • Prozessbürgschaften
  • Strombürgschaften
  • Rekultivierungsbürgschaften
  • Rückbaubürgschaften für Windparks
  • Zollbürgschaften

Übrigens: Keine Bürgschaften, aber mit den Bürgschaften verwandt sind die Garantien (im Unterschied zum Bürgschaftsvertrag begründet der Garantievertrag eine selbständige neue Verbindlichkeit), der Kreditauftrag, die Patronatserklärung sowie der Schuldbeitritt.

Bürgschaften / Kautionsversicherung

Bürgschaftsmodelle im Überblick

Gut zu wissen

Im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden, ist die Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten.